Fördermöglichkeiten

Da die Förderprogramme z.T. jährlich neu gestaltet werden, können wir Ihnen hier nur einen groben Überblick bieten. Sollten Sie Anlagen für die Beantragungen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Bildungsprämie
Sie sind erwerbstätig und möchten sich beruflich fortbilden? Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 Euro. Wie Sie den Prämiengutschein erhalten, erfahren Sie hier. mehr

Bildungsgutscheine
Die Fortbildung kann mit Bildungsgutscheinen des Landes Berlin gefördert werden. Informationen finden Sie hier: Bildungsgutschein

Hier die kurze trockene Anleitung einer Teilnehmerin:
… man geht auf die entsprechende Internetseite und sucht sich eine Beratungsstelle raus. Mit der macht man einen Termin (das kann durchaus vier oder mehr Wochen dauern). Dann bringt man dort seinen Steuerbescheid mit und bei Selbständigen einen Halbjahresabschluss oder eine andere Erklärung durch den Steuerberater, dass sich die Einkünfte nicht wesentlich verändert haben. Außerdem Personalausweis und Infos zu der Fortbildung, die man machen will. Mit den Unterlagen geht es da hin und dann bekommt man den Gutschein. Den müsst ihr dann am Ende der Fortbildung einlösen, entsprechend zahle ich 500 € weniger. Was noch wichtig ist, das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 20 TEUR liegen, bei Paaren 40 TEUR. Und die Fortbildung darf noch nicht gebucht bzw. bezahlt sein.

Das erzählt einem aber auch alles der Typ bei der Beratungsstelle. …

Zuschüsse der Länder aktuell
Die meist BILDUNGSSCHECK genannten Förderungen gibt es im laufenden Jahr in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Bildungsscheck Brandenburg
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können bei der LASA zweimal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck für Weiterbildungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten der Ausbildung müssen mind. 715,00 EUR (inkl. Prüfungsgebühren) betragen. Der Eigenanteil liegt bei nur 30%.
Weitere Informationen unter:
 http://wdb-berlin.de
www.bildungsscheck.brandenburg.de

Bremen
Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden pro Person bis zu 50% der Kursgebühren übernommen. Die Obergrenze für die Kostenübernahme liegt bei 500,00 EUR pro Scheck.
Personen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder beruflich eine ungelernte / angelernte Tätigkeit ausüben, können bis zu der Obergrenze von 500,00 EUR einen Zuschuss von 70% erhalten.
Weitere Informationen unter: http://www.bremen.de

Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500,00 EUR je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
Weitere Informationen unter: http://www.weiterbildung-mv.de

Hamburg
Mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ werden gezielt kleine und mittlere Unternehmen (max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte gefördert. Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Bildungsmaßnahmen förderungswürdig - sie müssen sich lediglich wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken.
Gefördert werden:

  • Beschäftigte in Betrieben bis maximal 249 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt.

  • Auch Selbstständige können den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen.

  • Die Kosten für die berufliche Qualifizierung werden bis zu 50%, maximal jedoch 750,00 EUR pro Person und Jahr gefördert.

Weitere Informationen unter: http://www.weiterbildung-hamburg.de

Zuschuss vom Finanzamt:
Ausgaben für die Weiterbildung reduzieren die Steuerlast. Der Fiskus erkennt die Gebühren für einen Lehrgang, die Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung am Kursort, Ausgaben für Bücher, Lehrmittel und Arbeitszimmer an.